Erbrecht und Vorsorgevollmachten
Über das Erbrecht werden die Verfügungen über das Eigentum oder andere Veräußerungen geregelt. Dies bezieht sich zum einen auf die Person, deren Tod eintritt und zum anderen auf den oder die Begünstigten der Verfügungen. Lassen Sie sich von unserer Anwältin in Neckarsulm beraten zu:
- Testament
- Erbvertrag
- Erbauseinandersetzung
- Miterbengemeinschaft
- Pflichtteil
- Enterbung
- Generalvollmacht
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
- Berliner Testament
- Vermächtnis
- Beerdigungskosten
- Nachlassverbindlichkeiten usw.
- Freibeträge bei der Erbschaftssteuer
Ihre Ansprechpartnerin: Stefanie Ballmann