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Erbrecht und Vorsorgevollmachten

Über das Erbrecht werden die Verfügungen über das Eigentum oder andere Veräußerungen geregelt. Dies bezieht sich zum einen auf die Person, deren Tod eintritt und zum anderen auf den oder die Begünstigten der Verfügungen. Lassen Sie sich von unserer Anwältin in Neckarsulm beraten zu:

Ihre Ansprechpartnerin: Stefanie Ballmann

Änderungen aufgrund des Corona-Virus

Bei uns ist jetzt auch eine telefonische Beratung möglich. Öffnungszeiten bleiben wie gehabt. Ausführliche Informationen finden Sie hier.>>

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